Leasing - Welche Vorteile?
Steuerliche Vorteile
Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar wenn das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet ist.
Bilanzneutralität
Leasing-Gegenstände erscheinen nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers. Lediglich die Leasing-Raten werden als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Der Leasing-Geber aktiviert das Leasing-Gut als Anlage- bzw. Vermietvermögen. (Off-balance-sheet-Finanzierung)
Kalkulationsgrundlage
Die Leasing-Rate wird auch langfristig nicht von Zinsänderungen oder Rating-Veränderungen beeinflusst und dient so als sichere Kalkulationsgrundlage.
Liquidität
Da die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Objektes übernimmt, entsteht für den Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum für künftige Entscheidungen. Zudem werden die Abhängigkeiten von Kreditinstituten verringert.
“Pay as you earn”-Gedanke
Da die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, finanziert sich das Leasing-Objekt quasi selbst (Effekt/Kostenkongruenz). Der Finanzierungsaufwand verteilt sich auf die Nutzungsdauer und damit auch auf den Zeitraum, in dem Erträge aus dem Objekt erwirtschaftet werden. Eine Vorausfinanzierung wird somit vermieden.
Individuelle Vertragsgestaltung
Durch die individuelle Vertragsgestaltung in Bezug auf Laufzeit, Amortisations- und Zahlungsverlauf sowie die Zahlungsweise wird die Anpassung an verschiedene Bedürfnisse möglich.
Planungssicherheit
Die Höhe der Leasing-Raten und Vertragslaufzeit stehen von Beginn an fest.