Leasing - Wie geht das eigentlich? 

 

Jeder, der nicht das Glück hat ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu besitzen, ist schon mit einer leasingähnlichen Finanzierungsform in Berührung gekommen: dem MietenDer Unterschied zum klassischen Mietvertrag besteht darin, dass ein Leasing-Vertrag Elemente enthält, die über die reine Gebrauchsüberlassung des Leasing-Gegenstandes hinausgehen. 

Aufgaben die üblicherweise in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, werden hier auf den Mieter bzw. den Leasing-Nehmer übertragen. Diese zusätzlichen Pflichten sind beispielsweise Wartungs- oder Instandsetzungsleistungen, Reparaturen oder Versicherungen.

Beim Leasing überlässt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Gegenstand zur Nutzung. Hierfür hat der Leasing-Nehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasing-Rate zu bezahlen. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses Leasing-Gutes und nimmt den Gegenstand in seine Bilanz auf.

Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück. Er kann aber auch vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden.

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